Privat Krankenversicherte
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen bzw. die Beihilfestelle die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Der Umfang der übernommenen Sitzungen für Psychotherapie ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen jedoch unterschiedlich und abhängig von den von Ihnen vereinbarten Konditionen. Genaueres über Ihre individuellen Konditionen erfahren Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahler und Selbstzahlerinnen
Wenn einer Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherung nicht möglich ist, können Sie die Behandlungskosten natürlich auch selbst tragen. Diese Möglichkeit nehmen insbesondere die Personen in Anspruch, die erwägen in eine private Krankenversicherung zu wechseln, eine Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung anstreben. Der Kostensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Krankenversicherte
Ich kann mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Nach den probatorischen Sitzungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen je nach Indikation in der Regel eine Kurzzeittherapie im Umfang von 12 bzw. 24 Einzelsitzungen (KZT I bzw. KZT II) oder eine Langzeittherapie im Umfang von 60 Einzelsitzungen (LZT).